
Warum dieses Event anders ist
Du gehst los. Gemeinsam mit anderen. Neben dir Menschen, die dasselbe wollen wie du.
Schritt für Schritt entsteht etwas, das du alleine so nicht erlebst. Ohne Zeitlimit, ohne Druck, nur Spaß.
Und im Ziel: Deine Medaille. Dein kühles Finisher-Getränk. Und Menschen um dich herum, die es auch geschafft haben.
Genau dafür ist Meilenstolz da.

Datum: 19. September 2026
Start & Ziel: Galopprennbahn, Rennweg 70, 44143 Dortmund
Startzeit: 08:00 – 10:00 Uhr
Distanz: ca. 20 Kilometer
Höhenunterschied: ca. 190 m
Dauer: ca. 4-6 Stunden
Verpflegungsstation bei ca. 10,8 km mit Kuchen, Kaffee, Obst & Snacks
Gemeinsamer Ausklang auf dem Rennbahngelände mit einem kühlen Finisher-Getränk
Alles ist so gestaltet, dass du dich auf das konzentrieren kannst, was zählt: der Weg und die Menschen.
Early Bird: 34 € (limitiert auf 100 Tickets)
Regulär: 39 €
Late: 44 € (ab 01.09.2026)
Dein Meilenstolz-Abenteuer beginnt an der Galopprennbahn. Nach dem Start lässt du den Trubel schnell hinter dir und machst dich auf den Weg in Richtung Phoenix-See, einem der schönsten Orte im Dortmunder Süden. Nach einer Runde um den See genießt du die weiten Ausblicke über das Wasser, bevor dich die Strecke weiter nach Süden führt.
Schon bald wird es ruhiger und grüner: Die Route führt dich auf eine idyllische Waldstrecke, auf der du Schritt für Schritt tiefer in die Natur eintauchst. Mitten im Wald erwartet dich der große Verpflegungspunkt bei ca. 10 Kilometern. Hier kannst du dich mit Snacks und Getränken stärken, kurz durchatmen und neue Energie sammeln.
Frisch gestärkt geht es weiter durch die abwechslungsreiche Landschaft, vorbei an dem Geographischen Mittelpunkt von Nordrhein-Westfalen. Ein kurzer Moment zum Innehalten – schließlich steht man nicht jeden Tag genau im Zentrum des Bundeslandes.
Die Strecke führt dich anschließend vorbei am Wasserschloss Haus Rodenberg, einem historischen Ort, der einen besonderen Abschluss für den letzten Abschnitt der Wanderung bildet. Von hier aus ist das Ziel nicht mehr weit.
Zurück an der Galopprennbahn wartet dein persönlicher Meilenstolz-Moment: der Zieleinlauf nach 20 Kilometern. Im Ziel erhältst du deine Medaille und Urkunde – und kannst den Tag anschließend ganz entspannt bei einem kühlen Getränk und Musik ausklingen lassen.

für Veranstaltungen von Meilenstolz
(ein Projekt der adminschool.nrw UG (haftungsbeschränkt))
1. Veranstalter, Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Veranstalter der Wanderveranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltung“) ist die adminschool.nrw UG (haftungsbeschränkt), Pepperstr. 3, 44329 Dortmund (nachfolgend „Veranstalter“).
1.2 Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen dem Teilnehmenden und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Sportveranstaltungsvertrag).
1.3 Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an einer vom Veranstalter organisierten Wanderveranstaltung. Die Ausgestaltung im Einzelnen und die zum Leistungsumfang gehörenden Arbeiten der Auftragnehmerin ergeben sich aus der zur jeweiligen Veranstaltung angegebenen Leistungsbeschreibung. Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag.
1.4 Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt ausschließlich online über die jeweilige Veranstaltungswebsite. Der Sportveranstaltungsvertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail zustande.
1.5 Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen als verbindlich an.
2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die die für die jeweilige Distanz vorgeschriebenen Altersvoraussetzungen erfüllt.
2.2 Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass:
2.3 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Wanderung unverzüglich abzubrechen, wenn gesundheitliche Probleme, Schwindel, Schmerzen oder andere Beschwerden auftreten.
2.4 Teilnehmer mit bekannten chronischen Erkrankungen oder besonderem medizinischem Betreuungsbedarf dürfen nur teilnehmen, wenn sie eigenständig für ihre Versorgung sorgen können. Eine Sonderbetreuung durch den Veranstalter erfolgt nicht.
2.5 Etwaige notwendige Krankenhausbehandlungen oder Rettungstransporte sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Der Abschluss einer geeigneten Versicherung wird ausdrücklich empfohlen.
3. Altersregelungen / Minderjährige
3.1 Minderjährige unter 18 Jahren sind nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder volljährigen Begleitpersonen zum Start berechtigt. Erziehungsberechtigte oder volljährige Begleitpersonen müssen dabei zwingend die gleiche Strecke absolvieren wie der/die Minderjährige.
3.2 Erziehungsberechtigte oder volljährige Begleitpersonen verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass die minderjährige Person ausreichend Verpflegung zu sich nimmt, dies gilt speziell für das Mitführen von Trinkwasser.
3.3 Die Aufsichtspflicht für Minderjährige verbleibt vollständig bei den Erziehungsberechtigten. Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht für Minderjährige. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Minderjährige.
4. Anmeldung, Teilnahmebeitrag und Stornierung
4.1 Die Anmeldung ist verbindlich. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
4.2 Die Teilnahmegebühr ist sofort mit der Anmeldung fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der Veranstalter den Ausschluss von der Veranstaltung vor.
4.3 Bei Nichtteilnahme („No-Show“) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
4.4 Eine Übertragung des Startplatzes auf eine andere Person ist möglich.
4.5 Umbuchungen auf andere Distanzen sind nur im Rahmen verfügbarer Kapazitäten möglich.
4.6 Eine Stornierung der Teilnahme ist nach Anmeldung, Zahlung, Bestätigung und Annahme grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmsweise können Teilnehmende zurücktreten, wenn die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und hierüber ein ärztliches Attest, spätestens am Tag der Veranstaltung, vor deren Beginn, per E-Mail an info@meilenstolz.de vorgelegt wird. Teilnehmende bekommen in diesem Fall einen Gutschein und können damit ohne erneute Zahlung an einer anderen Meilenstolz-Veranstaltung teilnehmen.
5. Sicherheit und Verhalten während der Veranstaltung
5.1 Die Veranstaltung findet im öffentlichen Verkehrsraum statt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist jederzeit einzuhalten.
5.2 Den Anweisungen des Veranstalters, der Streckenposten und des medizinischen Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
5.3 Die Teilnahme mit Fahrrädern, E-Bikes, Scootern oder sonstigen nicht für das Wandern vorgesehenen Sportgeräten ist untersagt.
5.4 Alkohol- oder Drogenkonsum während der Veranstaltung ist untersagt. Zudem sind Rauchen und offenes Feuer im Wald verboten.
5.5 Der Veranstalter behält sich in den Veranstaltungsbereichen das Hausrecht vor. Das Tragen verfassungsfeindlicher sowie diskriminierender Kleidung und Marken führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Ebenso führen diskriminierende Äußerungen und übergriffiges Verhalten zum Ausschluss von der Veranstaltung.
5.6 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Natur schonend zu behandeln und vermeidbare Umwelteinwirkungen zu unterlassen.
5.7 Es gilt ein striktes Müllverbot entlang der gesamten Strecke. Abfälle, Verpackungen, Taschentücher, Trinkbecher oder sonstige Gegenstände dürfen ausschließlich an ausgewiesenen Sammelstellen entsorgt werden. Teilnehmer verpflichten sich, das sogenannte „Leave No Trace“-Prinzip einzuhalten. Das bedeutet, dass keine Spuren in der Natur hinterlassen werden dürfen.
5.8 Das Mitführen und der Betrieb von Drohnen oder sonstigen unbemannten Luftfahrtsystemen durch Teilnehmer oder Begleitpersonen ist während der gesamten Veranstaltung untersagt. Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
5.9 Die Mitnahme von Haustieren ist gestattet. Der Halter trägt in jedem Fall die volle Verantwortung für das Tier. Das Tier ist so zu führen, dass eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Im Wald dürfen Hunde nur angeleint mitgeführt werden. Der Veranstalter haftet nicht für Tiere.
5.10 Die Teilnahme mit Kinder- und Bollerwagen ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Strecke für sie geeignet ist.
5.11 Nordic Walking Stöcke sind nur zulässig, wenn sie keine Gefährdung für andere Teilnehmer darstellen. Der Teilnehmer hat auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu achten.
5.12 Teilnehmer, die andere gefährden, sich grob unsportlich verhalten oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, können ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
6. Pflichtausrüstung und Eigenverantwortung
6.1 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, folgende Mindestausrüstung mitzuführen:
6.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor Veranstaltungsbeginn über die Wetterbedingungen zu informieren und seine Ausrüstung entsprechend anzupassen.
6.3 Die Strecke führt durch Waldgebiete und naturbelassene Abschnitte. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen (z. B. rutschige Wege, Wurzeln, herabfallende Äste, Zecken, Witterungseinflüsse). Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
6.4 Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung hinsichtlich Trittsicherheit, Ausdauer und Selbstversorgung.
7. Strecke und Durchführung
7.1 Der Veranstalter behält sich vor, die Strecke aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zu ändern.
7.2 Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung bei höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen zu unterbrechen, zu verkürzen oder abzusagen.
7.3 Bei Absage oder Abbruch aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
7.4 Für einzelne Streckenabschnitte oder Kontrollpunkte können Cut-Off-Zeiten festgelegt werden. Teilnehmer, die einen Kontrollpunkt nach Ablauf der festgelegten Zeit erreichen, sind verpflichtet, die Veranstaltung an diesem Punkt zu beenden.
7.5 Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer aus Sicherheitsgründen aus der Veranstaltung zu nehmen, wenn:
Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht.
8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen beinhaltet, die dem Teilnehmer nach Inhalt und Zweck des Vertrages durch den Veranstalter gerade zu gewähren sind bzw. auch solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung des Veranstalters für leichte Fahrlässigkeit dieser Kardinalpflichten ist beschränkt auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.
8.3 Eine Haftung für typische Risiken einer Langstreckenwanderung ist ausgeschlossen.
8.4 Für abhandengekommene oder beschädigte Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
9. Bild-, Film- und Tonaufnahmen
9.1 Die Veranstaltung ist öffentlich.
9.2 Die Teilnehmenden können bei den Sportveranstaltungen vom Veranstalter oder von vom Veranstalter beauftragten Dienstleistern gefilmt, fotografiert und/oder interviewt werden. Die erstellten Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews (im Folgenden: Aufnahmen) darf der Veranstalter kostenfrei zu Dokumentations- und redaktionellen Zwecken nutzen. Die Teilnehmenden räumen dem Veranstalter das zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte exklusive Recht ein, die Aufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zur Schau zu stellen und zum Abruf anzubieten. Die Aufnahmen dürfen von dem Veranstalter offline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere aber nicht abschließend auf folgende Weise verwendet werden: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung, Highlight-Videos und Presseveröffentlichungen. Bei der Berichterstattung darf der Veranstalter auch werbliche Zwecke verfolgen, solange die Berichterstattung überwiegt. Die Aufnahmen werden auch gezeigt als Rückblicke, Impressionen und/oder Highlight-Videos von den (vergangenen) Veranstaltungen. Die Vorschriften der §§ 22, 23 KUG bleiben unberührt.
Die Teilnehmenden verzichten hierbei auf ihre Namensnennung.
9.3 Eine Vergütung hierfür erfolgt nicht.
10. Datenschutz
10.1 Die bei der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung verarbeitet.
10.2 Die Daten können zur Erstellung von Teilnehmerlisten und Ergebnisdarstellungen veröffentlicht werden.
10.3 Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website einsehbar.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Für die Durchführung dieses Vertrags gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
11.3 Gerichtsstand ist Dortmund.
Nach 20 Kilometern erreichst du das Ziel.
Dort wartet der Moment, der dieses Event besonders macht.
🏅 Deine Meilenstolz-Medaille
📜 Deine Urkunde
🎉 Der Zieleinlauf
Und das gute Gefühl:
Du hast es geschafft.

Abbildung stellt nur ein Beispiel dar
Mit deiner Teilnahme am Meilenstolz-Event unterstützt du nicht nur dich selbst, sondern auch andere. Von jedem verkauften Ticket spenden wir 1 € an die help and hope Stiftung.
Die Stiftung aus Dortmund unterstützt seit 2005 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Mit dem Gut Königsmühle schafft die Stiftung einen Lern- und Erlebnisort, an dem
Ideen direkt Wirklichkeit werden. Die pädagogischen Angebote orientieren sich dabei stets an den gesellschaftlichen Bedürfnissen.
So wird aus jedem Schritt auf der Strecke auch ein kleiner Beitrag für eine gute Sache.
Natur. Bewegung. Gemeinschaft.
Und am Ende der Moment, auf den du stolz bist.